Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2660
OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11 (https://dejure.org/2012,2660)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2012 - 5 Bs 213/11 (https://dejure.org/2012,2660)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 (https://dejure.org/2012,2660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen (Eil-)Verfahren

  • Justiz Hamburg

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen (Eil-)Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen Eilverfahren durch den Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Nachschieben von Gründen für eine Auswahlentscheidung bei einer Beförderung im gerichtlichen Eilverfahren durch den Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November (BVerwGE 138, 102 ff.) richtet sich der vorläufige Rechtsschutz zur Sicherstellung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs nach wie vor nach § 123 Abs. 1 VwGO und nicht nach §§ 80 Abs. 5, 80 a VwGO.

    Für die entgegenstehende Ansicht (z.B. VG Frankfurt, Beschl. v. 19.5.2011, 9 L 499/11.F, juris Rn. 2) wird insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 zur Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten in einem Konkurrentenstreit (BVerwGE 138, 102 ff.) zu Unrecht in Anspruch genommen.

    Da sich dieses Begehren mit einer bloßen Anfechtungsklage nicht sicherstellen ließe, steht dafür allein die Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zur Verfügung, mit der - auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes - der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO korrespondiert (ebenso die nach wie vor fast einhellige Auffassung, z.B. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, 110 Rn. 31; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2011, IÖD 2011, 275, 276; VGH Kassel, Beschl. v. 23.8.2011, DVBl. 2011, 1436).

    Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden; Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen in dem Sinne miteinander übereinstimmen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt (vgl. zu Vorstehendem eingehend BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, 115 ff., Rn. 46 f.; siehe auch Urt. v. 21.3.2007, IÖD 2007, 206, 207).

    Diese ernsthafte Chance ist ausreichend, um den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich erscheinen zu lassen (vgl. für viele BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, 111, Rn. 32 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Senat und Richterwahlausschuss haben sich bei ihrer Entscheidung an den sich aus Art. 33 Abs. 2 GG bzw. Art. 59 Abs. 1 HV ergebenden Grundsatz zu halten, dass Beförderungsdienstposten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben sind (vgl. zur Bindung auch des Richterwahlausschusses ungeachtet seiner besonderen Stellung als in der Verfassung vorgesehenes Kollegialorgan z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 1.12.2010, 5 Bs 205/10; OVG Schleswig, Beschl. v. 15.1.1999, NordÖR 1999, 253, 254).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage des unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Da sich dieses Begehren mit einer bloßen Anfechtungsklage nicht sicherstellen ließe, steht dafür allein die Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zur Verfügung, mit der - auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes - der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO korrespondiert (ebenso die nach wie vor fast einhellige Auffassung, z.B. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, 110 Rn. 31; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2011, IÖD 2011, 275, 276; VGH Kassel, Beschl. v. 23.8.2011, DVBl. 2011, 1436).
  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Da sich dieses Begehren mit einer bloßen Anfechtungsklage nicht sicherstellen ließe, steht dafür allein die Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zur Verfügung, mit der - auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes - der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO korrespondiert (ebenso die nach wie vor fast einhellige Auffassung, z.B. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, 110 Rn. 31; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2011, IÖD 2011, 275, 276; VGH Kassel, Beschl. v. 23.8.2011, DVBl. 2011, 1436).
  • OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11

    Konkurrentenrechtsstreit: Besetzung einer Schulleiterstelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Fall einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Er wäre dann nämlich gehalten, die Auswahlentscheidung seines Dienstherrn gleichsam "ins Blaue hinein" in einem gerichtlichen Eilverfahren angreifen zu müssen, um in diesem das erste Mal die tragenden Erwägungen der Auswahlentscheidung zu erfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007, NVwZ 2007, 1178, 1179).
  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 499/11
    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Für die entgegenstehende Ansicht (z.B. VG Frankfurt, Beschl. v. 19.5.2011, 9 L 499/11.F, juris Rn. 2) wird insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 zur Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten in einem Konkurrentenstreit (BVerwGE 138, 102 ff.) zu Unrecht in Anspruch genommen.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Hierbei kommt regelmäßig den letzten Beurteilungen besondere Bedeutung zu, weil für die zu treffende Bestenauslese auf den aktuellen Stand abzustellen ist (z.B. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, NVwZ 2003, 1397; Urt. v. 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; OVG Hamburg, Beschl. v. 1.12.2010, 5 Bs 205/10).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11
    Hierbei kommt regelmäßig den letzten Beurteilungen besondere Bedeutung zu, weil für die zu treffende Bestenauslese auf den aktuellen Stand abzustellen ist (z.B. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, NVwZ 2003, 1397; Urt. v. 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; OVG Hamburg, Beschl. v. 1.12.2010, 5 Bs 205/10).
  • OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12

    Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen

    b) Der Richterwahlausschuss ist bei seiner Entscheidung, welchen Bewerber um ein Beförderungsamt er dem Senat vorschlägt, an Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 59 Abs. 1 HV gebunden, wonach Beförderungsdienstposten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.6.1997, BVerwGE 105, 89, 92; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 14; Gärditz, ZBR 2011, 109 ff., 113 mit zahlreichen Nachweisen in Fn. 82).

    Demzufolge ist in einem Konkurrentenstreitverfahren insbesondere zu prüfen, ob dem Richterwahlausschuss aktuelle und im Hinblick auf das konkrete Auswahlverfahren aussagekräftige dienstliche Beurteilungen über die im Streitverfahren beteiligten Richter vorgelegen haben, ob die Beurteilungen auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen, ob ferner gegen die Beurteilungen inhaltliche Bedenken bestehen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 19 ff.) und ob dem Ausschuss alle (etwaigen) weiteren tatsächlichen Informationen vorgelegen haben, die er für seine Entscheidung benötigt hat.

    Bei den mit "Stellungnahme zu der Bewerbung" überschriebenen Ausführungen handelt es sich ungeachtet der Bezeichnung der Sache nach um dienstliche Beurteilungen, da es Äußerungen der hierfür zuständigen Personen über die erbrachten Leistungen eines Richters sowie über dessen Befähigung bzw. Eignung für ein Amt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 17).

    Die Beurteilungen sind ungeachtet des Umstandes heranzuziehen, dass sie noch nicht auf der Grundlage von Beurteilungsrichtlinien erstellt wurden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, a.a.O., Rn. 18).

    In der Beurteilung durch die hierfür zuständige Person (im Fall des Antragstellers die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts) muss der Beurteilungsbeitrag bei Ausübung des Beurteilungsspielraums berücksichtigt werden (vgl. hierzu näher: OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris, Rn. 20).

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3444/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Denn das vorliegend geltend gemachte Rechtsschutzziel, der Antragsgegnerin zu untersagen, den Beigeladenen oder einen anderen Bewerber in das streitgegenständliche Amt zu ernennen und sie zugleich zu verpflichten, das Auswahlverfahren fortzuführen ließe sich mit einer bloßen Anfechtungsklage und mithin im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht sicherstellen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12).

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Falle einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12).

    Sowohl die dienstlichen Stellungnahmen (die dienstliche Beurteilungen im Sinne der Rechtsprechung darstellen, vgl. OVG Hamburg, 3 Bs 79/14, Beschl. v. 16.06.2014, n.v.; Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 17; Beschl. v. 14.9.2012, 5 Bs 176/12, juris Rn. 28 m.w.N), als auch die dienstlichen Beurteilungen, der Auswahlvermerk der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts und die Stellungnahmen des Präsidialrates der ordentlichen Gerichtsbarkeit standen den Mitgliedern des Richterwahlausschusses vor der Abstimmung in der Sitzung am 20. Juni 2018 zur Verfügung.

    Diese stellt aber eine eigenständige dienstliche Beurteilung dar (vgl. OVG Hamburg, 3 Bs 79/14, Beschl. v. 16.06.2014, n.v.; Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 17; Beschl. v. 14.9.2012, 5 Bs 176/12, juris Rn. 28 m.w.N).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht -

    Die vom Antragsteller herangezogene Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - und des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 - betrifft nicht die dienstlichen Beurteilungen der einzelnen Bewerber, sondern den Auswahlvermerk (BVerfG, a.a.O. juris Rn. 21 f.; OVG Hamburg, a.a.O. juris Rn. 26).

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 - (juris) handelt in der vom Antragsteller zu Unrecht erneut für seine gegenteilige Meinung angeführten Randnummer 26 nicht von einer Erläuterung der Beurteilung (Plausibilisierung), gegen die keine Bedenken bestünden, sondern von neuartigen "tragenden Erwägungen der Auswahlentscheidung" (Auswahlvermerk).

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3328/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Denn das vorliegend geltend gemachte Rechtsschutzziel, der Antragsgegnerin zu untersagen, den Beigeladenen oder einen anderen Bewerber in das streitgegenständliche Amt zu ernennen und sie zugleich zu verpflichten, das Auswahlverfahren fortzuführen ließe sich mit einer bloßen Anfechtungsklage und mithin im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht sicherstellen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12).

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Falle einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12).

    Sowohl die dienstlichen Stellungnahmen (die dienstliche Beurteilungen im Sinne der Rechtsprechung darstellen, vgl. OVG Hamburg, 3 Bs 79/14, Beschl. v. 16.06.2014, n.v.; Beschl. v. 11.01.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 17; Beschl. v. 14.9.2012, 5 Bs 176/12, juris Rn. 28 m.w.N), als auch die dienstlichen Beurteilungen, der Auswahlvermerk der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts und die Stellungnahmen des Präsidialrates der ordentlichen Gerichtsbarkeit standen den Mitgliedern des Richterwahlausschusses vor der Abstimmung in der Sitzung am 20. Juni 2018 zur Verfügung.

  • OVG Hamburg, 16.06.2014 - 3 Bs 57/14

    Anlassbeurteilung eines hamburgischen Richters; Beurteilungszeitraum;

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Fall einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12; Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Diesen - überprüfbaren - Anforderungen werden die vorliegenden "Stellungnahmen" und der "Vorschlag gemäß § 24a HmbAGGVG", die sämtlich als dienstliche Beurteilungen anzusehen sind (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 17; Beschl. v. 14.9.2012, 5 Bs 176/12, juris Rn. 28 m.w.N.), nicht gerecht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11

    Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung

    Der vorläufige Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren richtet sich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (- 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102) nach § 123 VwGO (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris).(Rn.45).

    Effektiver Rechtsschutz im Konkurrentenstreitverfahren ist also nach wie vor regelmäßig nur über einen Antrag nach § 123 VwGO zu erlangen (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151, Rn. 2 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972, Rn. 14 bei juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 62.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Der vorläufige Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren richtet sich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - (BVerwGE 138, 102) nach § 123 VwGO (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -).(Rn.58).

    Effektiver Rechtsschutz im Konkurrentenstreitverfahren ist also nach wie vor regelmäßig nur über einen Antrag nach § 123 VwGO zu erlangen (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1284/11 -, NVwZ-RR 2012, 151, Rn. 2 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 ME 91/11 -, DVBl 2011, 972, Rn. 14 bei juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Zwar lässt § 114 Satz 2 VwGO die Ergänzung von Ermessenserwägungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu, nicht aber eine vollständige Nachholung oder Auswechslung der die Auswahlentscheidung tragenden Gründe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 20 ff.; allgemein zur Ergänzung von Ermessenserwägungen auch BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1998, BVerwGE 106, 351 [365]; Urt. v. 17. Juli 1998, BVerwGE 107, 164, [169] sowie Beschl. v. 20. August 2003 - 1 WB 23/03 -, RiA 2004, 35; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13-, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22

    Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer

    Die vom Antragsteller herangezogene Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - und des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2012 - 5 Bs 213/11 - betrifft nicht die dienstlichen Beurteilungen der einzelnen Bewerber, sondern den Auswahlvermerk (BVerfG, a.a.O. juris Rn. 21 f.; OVG Hamburg, a.a.O. juris Rn. 26).
  • OVG Hamburg, 02.06.2014 - 3 Bs 36/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Fall einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12; Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2014 - 1 M 18/14

    Rechtsschutz eines Beamten im Falle seines Ausschlusses aus einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht